Benutzungsbestimmungen

>> To do and not to do <<

  1. Die Benützung der Anlage ist Mitgliedern von alpinen Vereinen gegen Vorlage eines gültigem Ausweises möglich.

  2. Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen.

  3. Jede/r BesucherIn (auch KursteilnehmerIn) muss bei der Aufsicht ein- und auschecken.

  4. Der Aufenthalt im EC erfolgt auf eigene Gefahr.
    Für Verletzungen oder Schäden, die durch die Benutzung der Anlage entstehen, können – soweit gesetzlich zulässig – weder der Betreiber noch seine MitarbeiterInnen haftbar gemacht werden.

  5. Nicht kletternde Personen müssen sich so verhalten, dass sie durch kletternden/ abspringende/ abstürzende Personen nicht gefährdet werden können.

  6. Es dürfen keine harten Gegenstände (Flaschen, Rucksäcke, Taschen etc.) auf den Matten deponiert werden.

  7. Für abhanden gekommene (Wert-) Gegenstände wird nicht gehaftet.
    Bitte benutzen Sie die entgeltfreien Garderobekästen oder Schließfächer.

  8. Im gesamten Center gilt Rauchverbot.

  9. Klettern ist nur mit Kletter- oder Sportschuhen (also nicht barfuß) und Chalkballs (kein offenes Magnesia) gestattet.
    Matten nicht mit Straßenschuhen betreten!

  10. Das selbstständige Versetzen von Griffen ist nicht gestattet.
    Lockere Griffe bitte gleich der Aufsicht melden.
    Griffe nicht einchalken, sondern mit Bürste putzen!

  11. Markieren von eigenen Bouldern sind nicht zulässig.
    Die bestehenden Bouldermarkierungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden.

  12. Vor der Benützung der Fitnessgeräte bitte immer Hände waschen (Magnesia!).

  13. Den Fitnessbereich nicht mit Kletterschuhen betreten.

  14. Fotos
    Der Hallenbenutzer gibt ihr/ sein Einverständnis dafür, dass von Edelweiss-Mitarbeiter-Innen m im EC gemachte Fotos
    für vereinsinterne Zwecke in Print- und Internet-Medien entgeltfrei publiziert werden dürfen.

  15. Videoaufzeichnung
    Aus Sicherheitsgründen läuft im gesamtem Kletterbereich und im Fitnessraum eine behördlich genehmigte Videoaufzeichnung.